Sie suchen einen Betriebsarzt, der Ihr Unternehmen betreut?
Bitte füllen Sie unseren Fragebogen aus und senden ihn uns per E-Mail zu. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und klären das weitere Vorgehen.
Sie benötigen Vorsorge für Ihre Mitarbeiter?
Dann füllen Sie bitte den Untersuchungsauftrag für mehrere Mitarbeiter oder für einzelne Mitarbeiter aus und senden ihn uns per E-Mail zu oder geben ihn Ihren Mitarbeitern zum Vorsorgetermin mit.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Betreuung im Arbeitsschutz sind das Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 2. Kurzgefasst wird hier festgelegt, dass Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen/beauftragen müssen. Dabei teilt sich die Betreuung in die sog. Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Beides ist gesetzlich verpflichtend.
„Grundbetreuung“ meint v.a. die Beratung des Unternehmers zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze (dafür gibt es einen Aufgabenkatalog gem. DGUV V2). Zu den Aufgaben gehören auch Themen wie Mutterschutz, BEM, BGM, Gesundheitsaktionen, Nacharbeit bei Pflichten aus dem Arbeitsschutz u.v.m
„Betriebsspezifische Betreuung“ meint die individuelle Vorsorge für die Mitarbeiter oder Bearbeitung spezifischer Fragestellung im Unternehmen. In Bezug auf die Arbeitsmedizin sind dies unter anderem die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Wir bieten Ihnen die vollständige arbeitsmedizinische Betreuung gemäß geltenden Gesetzen. Mit unserer modernen und umfangreich ausgestatteten Praxis in Aichach haben Ihre Mitarbeiter eine gut erreichbare und kompetente Anlaufstelle.
Was wir machen
Unsere Leistungen im Bereich Betriebsmedizin
Für Sie als Unternehmer
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Begehung bei besonderen Anlässen
- Regelmäßige Arbeitsschutz-Begehungen
- Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung
- Begleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz IfSG §43
- (Grippe)Impfaktionen
Für Ihre Mitarbeiter
- Allgemeine Betriebsärztliche Sprechstunde
- Beratung bei Schwangerschaft gem. Mutterschutzgesetz
- Beratung und Sprechstunde im Rahmen der Wiedereingliederung
- Alle Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach Anlässen z.B.:
- Lärm (ehemals G 20)
- Infektionsgefährdung (ehemals G 42)
- Atemschutzgeräte Gruppe 1 und 2 (ehemals G26.1 und 2)
- Gefahrstoffe
- Physikalische Belastungen
- Biostoffverordnung
- Auslandsentsendung (ehemals G 35)
- Eignungsuntersuchungen, z.B.:
- Tauglichkeit bei Absturzgefährdung
- Baumfällarbeiten/ Umgang mit Motorsägen
- Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit (ehemals G25)
- Höhentauglichkeit
- Tauchtauglichkeit
- Schwerer Atemschutz (Feuerwehr, ehemals G26.3)
- Führerscheinuntersuchungen für
- LKW nach FeV
- Personentransportschein/ „Taxischein“
Berufliche Entsendung
Vor allem wenn Sie Mitarbeiter in tropische Regionen entsenden, sind Unternehmer zu besonderer Fürsorge verpflichtet.
Vorsorge für „Weltwärts“ Entsandte
„Weltwärts“ ist die Möglichkeit seinen Bundesfreiwilligendienst (BuFDi) im Ausland zu verbringen und ein Programm des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die „Weltwärts“-Entsandten sind während Ihres Aufenthaltes versichert und kommen in den Genuß besonderer Schutzmaßnahmen. Dazu gehört auch die professionelle medizinische Vorbereitung auf Kosten des Entsenders. Wir führen diese Vorsorgen durch.
Haben Sie Fragen?
Unser Team steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Die betriebsmedizinische Betreuung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen und zu fördern. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten Arbeitgeber und Beschäftigte in Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Ergonomie. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen, zu vermeiden oder zu minimieren.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Zudem regelt die DGUV Vorschrift 2 die konkrete Ausgestaltung der Betreuung. Diese Gesetze verpflichten Arbeitgeber, Betriebsärzte zu bestellen und ihnen eine angemessene Betreuung der Beschäftigten zu ermöglichen.
Der Betriebsarzt unterstützt das Unternehmen u. a. bei:
- der Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge
- der Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie
- der Begleitung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen
- der Aufklärung über Gesundheitsrisiken
- der Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Die Art und Intensität der Betreuung richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Auch Kleinstunternehmen müssen zumindest eine Grundbetreuung gewährleisten.
Die Häufigkeit hängt von der Betriebsgröße, den vorhandenen Gefährdungen und der Betreuungsform (Regelbetreuung oder alternative Betreuung) ab. In der Regel sind feste Einsatzzeiten pro Mitarbeiterjahr vorgesehen (z. B. in Stunden pro Jahr laut DGUV Vorschrift 2). Bei besonderen Anlässen – wie bei Neueinstellungen, Umgestaltungen von Arbeitsplätzen oder nach längeren Erkrankungen – ist zusätzliche betriebsärztliche Beratung erforderlich.