Warum ein Betriebsarzt für Ihr Unternehmen entscheidend ist
Ein professioneller Betriebsarzt ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Er schützt die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, reduziert Ausfallzeiten und stärkt die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Wir bieten Ihnen eine individuell zugeschnittene arbeitsmedizinische Betreuung, die exakt auf Ihre Branche, Ihre Risiken und Ihre betrieblichen Abläufe abgestimmt ist.
Die betriebsärztliche Betreuung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – bringt aber vor allem konkrete wirtschaftliche Vorteile:
- Reduktion von krankheitsbedingten Ausfällen
- Rechtssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
- Frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Risiken
- Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
- Unterstützung bei komplexen Fragestellungen (z. B. Auslandseinsätze)
Bitte füllen Sie unseren Fragebogen aus und senden ihn uns per E-Mail zu. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und klären das weitere Vorgehen.
Unsere Leistungen als Betriebsarzt
Für Arbeitgeber
Gefährdungsbeurteilung
Wir analysieren systematisch gesundheitliche Risiken in Ihrem Unternehmen und entwickeln praxisnahe Maßnahmen.
Beratung nach DGUV Vorschrift 2
Rechtssichere Umsetzung aller Anforderungen der arbeitsmedizinischen Betreuung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Unterstützung bei der Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeitender.
Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Fachliche Begleitung und strukturierte Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Für Mitarbeiter
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV.
Eignungsuntersuchungen
Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für spezifische Tätigkeiten (z. B. Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten).
Individuelle Beratung
Persönliche medizinische Betreuung bei arbeitsbezogenen Gesundheitsfragen bei Schwangerschaft, Wiedereingliederung u.v.m.
Spezialisierung - Auslandsentsendung
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Betreuung von Unternehmen mit internationalen Tätigkeiten:
- Reisemedizinische Beratung
- Impfmanagement
- Tropenmedizinische Expertise
- Risikobewertung für Auslandsaufenthalte
Besonders relevant für Bau, Industrie, NGOs und internationale Projekte.
Was umfasst die betriebsärztliche Betreuung?
Die arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus zwei zentralen Bausteinen:
Grundbetreuung
- Basisleistungen für jedes Unternehmen
- Unterstützung bei Arbeitsschutz und Prävention
Betriebsspezifische Betreuung
- Individuell nach Gefährdung und Branche
- z. B. bei Lärm, Gefahrstoffen oder psychischer Belastung
Wir kombinieren beide Bereiche effizient und passgenau für Ihren Betrieb.
Jetzt Beratung zur betriebsärztlichen Betreuung anfordern
Schützen und Fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen effizient und professionell.
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Gesetzliche Grundlagen verständlich erklärt
Die gesetzlichen Grundlagen für die Betreuung im Arbeitsschutz sind das Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 2. Kurzgefasst wird hier festgelegt, dass Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen/beauftragen müssen. Dabei teilt sich die Betreuung in die sog. Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Beides ist gesetzlich verpflichtend.
„Grundbetreuung“ meint v.a. die Beratung des Unternehmers zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze (dafür gibt es einen Aufgabenkatalog gem. DGUV V2). Zu den Aufgaben gehören auch Themen wie Mutterschutz, BEM, BGM, Gesundheitsaktionen, Nacharbeit bei Pflichten aus dem Arbeitsschutz u.v.m.
Wir sorgen dafür, dass Sie alle Anforderungen vollständig und rechtssicher erfüllen – ohne unnötigen bürokratischen Aufwand.
„Betriebsspezifische Betreuung“ meint die individuelle Vorsorge für die Mitarbeiter oder Bearbeitung spezifischer Fragestellung im Unternehmen. In Bezug auf die Arbeitsmedizin sind dies unter anderem die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Wir bieten Ihnen die vollständige arbeitsmedizinische Betreuung gemäß geltenden Gesetzen. Mit unserer modernen und umfangreich ausgestatteten Praxis in Aichach haben Ihre Mitarbeiter eine gut erreichbare und kompetente Anlaufstelle.
Haben Sie Fragen?
Unser Team steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Die betriebsmedizinische Betreuung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen und zu fördern. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten Arbeitgeber und Beschäftigte in Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Ergonomie. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen, zu vermeiden oder zu minimieren.
Eine sehr gute Zusammenfassung zu allen Fragen rund um die arbeitsmedizinische Betreuung finden Sie in diesem Artikel der Handwerkszeitung.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Zudem regelt die DGUV Vorschrift 2 die konkrete Ausgestaltung der Betreuung. Diese Gesetze verpflichten Arbeitgeber, Betriebsärzte zu bestellen und ihnen eine angemessene Betreuung der Beschäftigten zu ermöglichen.
Der Betriebsarzt berät den Unternehmer und unterstützt ihn u. a. bei:
- der Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge
- der Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie
- der Begleitung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen
- der Aufklärung über Gesundheitsrisiken
- der Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss
Ausserdem steht der Betriebsarzt den Mitarbeitern zur Verfügung z.B. für:
- Pflicht- und Angebotsvorsorgen
- Beratungen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes
- Wiedereingliederung nach Erkrankung
- Beratung des Betriebsrates, des Schwerbehindertenbeauftragten und anderen betrieblichen Beauftragten
- Beratung bei allen Gesundheitsfragen mit Zusammenhang zur Arbeit
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Die Art und Intensität der Betreuung richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Auch Kleinstunternehmen müssen zumindest eine bedarfsorientierte Grundbetreuung gewährleisten.
Wir finden die richtige Lösung für Ihr Unternehmen. Füllen Sie den Fragebogen aus und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Die Häufigkeit hängt von der Betriebsgröße, den vorhandenen Gefährdungen und der Betreuungsform (Regelbetreuung oder alternative Betreuung) ab. In der Regel sind feste Einsatzzeiten pro Mitarbeiterjahr vorgesehen (z. B. in Stunden pro Jahr laut DGUV Vorschrift 2). Bei besonderen Anlässen – wie bei Neueinstellungen, Umgestaltungen von Arbeitsplätzen oder nach längeren Erkrankungen – ist zusätzliche betriebsärztliche Beratung erforderlich.
Gem. § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG sind Maßnahmen eines Arztes/Ärztin, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen dienen, genau wie Leistungen der „vorbeugenden Gesundheitspflege“ (d.h. Vorsorge, Impfungen u.ä.) von der Umsatzsteuer befreit. Untersuchungen, die nicht diesen Zwecken dienen sind umsatzsteuerpflichtig (das sind insbesondere Eignungsuntersuchungen)