Bangladesch hat seinen zweiten laborbestätigten humanen Fall von aviärer Influenza A(H5N1) im Jahr 2026 gemeldet. Betroffen war ein Kind aus der Division Sylhet, das Ende März mit Fieber und Husten erkrankte. Aufgrund einer klinischen Diagnose von Masern mit Bronchopneumonie wurde das Kind am 28.03.2026 in ein Krankenhaus aufgenommen. Bereits am 30.03.2026 konnte es wieder entlassen werden.
Im Rahmen der krankenhausbasierten Influenzaüberwachung wurde eine Probe entnommen, die am 20.04.2026 mittels RT-PCR positiv auf Influenza A(H5N1) getestet wurde. Epidemiologische Untersuchungen ergaben einen Kontakt zu Geflügel im häuslichen Umfeld als wahrscheinliche Infektionsquelle. Unter den identifizierten Kontaktpersonen wurden keine weiteren Erkrankungsfälle festgestellt.
Bereits im Februar 2026 hatte Bangladesch einen ersten humanen H5N1-Fall gemeldet. Dieser betraf ebenfalls ein Kind und endete tödlich. Auch dort bestand ein Zusammenhang mit Geflügelhaltung im häuslichen Umfeld.
Erreger: Aviäres Influenza-A-Virus H5N1.
Übertragung: Vorwiegend durch engen Kontakt mit infiziertem Geflügel, kontaminierten Umgebungen oder Geflügelprodukten. Eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde nicht festgestellt.
Inkubationszeit: Meist 2–8 Tage, vereinzelt bis zu 17 Tage.
Symptome: Fieber, Husten, Atemwegsbeschwerden, Halsschmerzen sowie in schweren Fällen Pneumonie, akutes Lungenversagen und Multiorganversagen.
Therapie: Frühzeitige antivirale Behandlung mit Neuraminidasehemmern (z. B. Oseltamivir) sowie unterstützende symptomatische Therapie.
Bewertung der Situation
Der aktuelle Fall stellt eine sporadische zoonotische Infektion dar und bestätigt das fortbestehende Risiko einer Übertragung von H5N1-Viren an der Tier-Mensch-Schnittstelle in Bangladesch. Beide im Jahr 2026 gemeldeten Fälle betrafen Kinder mit dokumentiertem Kontakt zu Geflügel im häuslichen Umfeld.
Bislang gibt es keine Hinweise auf eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung oder auf größere Infektionscluster. Nach Einschätzung der WHO bleibt das Risiko für die Allgemeinbevölkerung weiterhin niedrig. Solange H5N1-Viren jedoch in Geflügelbeständen zirkulieren, sind weitere sporadische Infektionen möglich.
Die Ereignisse unterstreichen die Bedeutung einer konsequenten Überwachung von Geflügelbeständen, verbesserter Biosicherheitsmaßnahmen und einer frühzeitigen Diagnostik bei Personen mit entsprechender Exposition.
Empfehlungen
Reisende: Reisemedizinische Beratung einholen. Bei Reisen nach Bangladesch sollten Kontakte zu lebendem Geflügel, Geflügelmärkten und verendeten Vögeln vermieden werden. Geflügelprodukte sollten nur vollständig durchgegart verzehrt werden.
Unternehmen mit Entsendungen nach Bangladesch: Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Mitarbeitende mit möglichem Kontakt zu Geflügel oder landwirtschaftlichen Betrieben sollten über Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen informiert werden. Atemwegserkrankungen nach möglicher Exposition sollten zeitnah medizinisch abgeklärt werden.
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