Der aktuelle Bericht des ECDC aus Dezember 2025 zeigt eine dynamische Entwicklung der globalen Chikungunya-Situation. Weltweit wurden im Jahr 2025 485.908 Fälle und 229 Todesfälle registriert, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die meisten nach Europa importierten bzw. reiseassoziierten Erkrankungen stammten im Jahr 2023 aus Asien.
Obwohl die Fallzahlen im November ´25 im Vergleich zum Vormonat um fast 40 % gesunken sind, ist die Zahl der Todesopfer deutlich gestiegen. Der geografische Schwerpunkt liegt weiterhin auf den Amerikas (insbesondere Brasilien) und Asien. Besonders besorgniserregend sind Berichte über das Guillain-Barré-Syndrom im Zusammenhang mit Infektionen in Bolivien sowie der Ausbruch in Kuba, der alle Provinzen betrifft. Neue lokale Übertragungen in Mexiko und Ausbrüche in China unterstreichen die Notwendigkeit kontinuierlicher Wachsamkeit und Prävention.
Seit kurzem stehen 2 wirksame Impfstoffe zur Verfügung, zugelassen ab 12 Jahren. Geimpft werden sollten insbesondere vulnerable Gruppen bei Reisen in Ausbruchsgebiete. Die hohe Relevanz der Chikungunjaviruserkrankung ist vor allem durch die Häufigkeit und Schwere von Gelenkerkrankungen in Folge einer Erkrankung und der dadurch verursachten Invalidisierung und den Verlust von Lebensqualität begründet.
Detaillierte Zusammenfassung der Regionen
Amerika: Das Epizentrum
Die Region Amerika verzeichnet mit 291.066 Fällen und 201 Toten die höchste Krankheitslast, auch wenn die Gesamtzahl im Vergleich zu 2024 um ca. 29 % gesunken ist.
Brasilien: Bleibt das am stärksten betroffene Land. Fälle treten landesweit auf, wobei die Regionen Centro-Oeste, Nordeste und Sudeste (insb. São Paulo und Minas Gerais) Hotspots sind. Überraschenderweise setzte sich im November 25 ein Abwärtstrend fort, entgegen dem historischen saisonalen Anstieg. Besonders betroffen sind Frauen im Alter von 20 bis 29 Jahren.
Argentinien: Verzeichnet steigende Fallzahlen in den nördlichen und zentralen Landesteilen (z. B. Salta, Chaco, Córdoba), während der Süden nahezu fallfrei bleibt.
Bolivien & Kuba: In Bolivien ist die Region Santa Cruz das Zentrum des Geschehens; hier traten auch schwere neurologische Komplikationen (Guillain-Barré-Syndrom) auf. In Kuba sind alle 14 Provinzen betroffen, wobei im November die ersten Todesfälle des Jahres gemeldet wurden.
Zentralamerika & Mexiko: Mexiko meldete im November erstmals 2025 lokale Fälle (Chiapas, Quintana Roo). In Ländern wie Honduras steigen die Zahlen leicht an, während sie in El Salvador und Guatemala auf einem historischen Tiefstand sind.
Asien: Fokus auf China und Pakistan
Asien meldete 2025 bisher 136.747 Fälle.
China: Ein signifikanter Ausbruch in der Provinz Guangdong (Schwerpunkte: Shenzhen, Jiangmen, Shantou) zeigt aktuell eine abnehmende Tendenz. Dennoch gab es Exportfalle nach Hongkong, Guangxi und sogar bis nach Singapur.
Pakistan: Die Krankheit ist ganzjährig präsent, besonders in den südwestlichen Provinzen Sindh (Grenzregion zu Indien) und Khyber Pakhtunkhwa.
Singapur: Nach einem durch Reisende aus China eingeschleppten Ausbruch im August wurden im November keine neuen Fälle mehr gemeldet.
Afrika und Europa
Afrika: Verzeichnet mit 2.197 Fällen einen Anstieg zum Vorjahr, wobei Mauritius und Ostafrika am stärksten betroffen sind.
Europa: Lokale Übertragungen werden primär aus den französischen Überseegebieten (Réunion, Mayotte) gemeldet. In Kontinentaleuropa bleibt die Überwachung durch das ECDC entscheidend.
Empfehlungen für Reisende
Die Vermeidung von Mückenstichen steht im Vordergrund bei der Prophylaxe der Infektion. Das Virus wird primär durch die tagaktiven Mückenarten Aedes aegypti und Aedes albopictus übertragen.
Vor der Reise
- Informieren Sie sich zur Lage an Ihrem Reiseziel. In Regionen wie Guangdong (China), Santa Cruz (Bolivien) oder São Paulo (Brasilien) ist das Risiko aktuell erhöht. Reisende sollten hier besonders konsequenten Schutz betreiben.
- Risikopersonen sollten bei Reisen in Ausbruchsregionen und längeren Aufenthalten eine Impfung erwägen ziehen (Impfindikation besonders bei älteren Personen und Vorerkrankungen)
Expositionsprophylaxe
- Tragen Sie helle, körperbedeckende Kleidung (lange Hosen, lange Ärmel).
- Nutzen Sie Insektenschutzmittel mit Wirkstoffen wie DEET (mind. 30 %) oder Icaridin auf allen unbedeckten Hautstellen.
- Achten Sie auf mückensichere Unterkünfte (Klimaanlage, Fliegengitter oder Moskitonetze).
Nach der Reise
- Sollten innerhalb von zwei Wochen nach Rückkehr Fieber und starke Gelenkschmerzen auftreten, suchen Sie umgehend einen Tropenmediziner auf und weisen auf die Reisehistorie hin. Bei beruflichen Aufenthalten handelt es sich ggfs. um eine Berufserkrankung.
Empfehlungen für Unternehmen (Mitarbeiterentsendung)
Unternehmen tragen eine Fürsorgepflicht für Mitarbeiter, die in betroffene Regionen (insbesondere Südamerika und Südostasien) entsandt werden.
Gefährdungsbeurteilung & Vorsorge
- Vor jeder Entsendung muss eine aktuelle medizinische Länderberatung erfolgen.
- Betriebsärztliche Vorsorge für Mitarbeiter muss sichergestellt sein
- Ggfs. muss die Impfung ermöglicht werden
- Mitarbeiter müssen über Verhaltensregeln und Symptome (Fieber, extreme Gelenkschmerzen) und Risiken (z. B. Guillain-Barré-Syndrom in Bolivien) informiert werden.
Medizinische Vorsorge
- Überprüfung der Verfügbarkeit des Chikungunya-Impfstoffs (falls im jeweiligen Land bereits zugelassen und verfügbar) für exponiertes Personal.
- Bereitstellung von „Mosquito-Kits“ (hochwertige Repellents, imprägnierte Kleidung oder Moskitonetze).
Betriebliches Notfallmanagement
- Sicherstellen, dass entsandte Mitarbeiter Zugang zu qualifizierter medizinischer Versorgung vor Ort haben.
- Festlegung von Evakuierungsprotokollen bei schweren Krankheitsverläufen oder Komplikationen.
Arbeitsumfeld sichern
- Bei langfristigen Projekten in betroffenen Regionen sollten Betriebsstätten und Unterkünfte mückensicher gemacht werden (z.B. Beseitigung von stehendem Wasser als Brutstätte, Mückenbekämpfung, Vektordruckmonitoring).
Nachsorge nach Entsendung
- Kommt es im Rahmen von Entsendungen in tropische Regionen zu Infektionserkrankungen, handelt es sich in der Regel um eine Berufserkrankung. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber zur Meldung verpflichtet.
Quellen
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