Bis zum 28.09.2026 wurde in Kambodscha der sechste humane H5N1-Fall des Jahres 2026 bestätigt. Betroffen ist ein 49-jähriger Mann aus der Provinz Oddar Meanchey, der direkten Kontakt zu kranken und verendeten Geflügel hatte. Bei seinem Geflügel war bereits am 23.09.2026 eine H5N1-Infektion bestätigt worden. Der Patient wird isoliert und intensivmedizinisch behandelt. Kontaktpersonen werden überwacht und erhalten vorsorglich Oseltamivir.
Erreger: Hochpathogenes aviäres Influenzavirus A(H5N1), in Kambodscha zuletzt der Clade 2.3.2.1e zugeordnet.
Übertragung: Vor allem durch direkten oder engen Kontakt mit infiziertem Geflügel sowie dessen Ausscheidungen und kontaminierten Materialien.
Symptome: Fieber, Husten, Halsschmerzen und Atemwegssymptome; schwere Verläufe mit einer Lungenentzündung sind möglich.
Komplikationen: Schwere Atemwegsinfektionen, Lungenentzündung, akutes Atemversagen und Multiorganversagen können auftreten.
Therapie: Eine frühzeitige antivirale Behandlung mit Oseltamivir wird empfohlen; bei schweren Verläufen ist eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich.
Bewertung der Situation
Der aktuelle Fall steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bestätigten H5N1-Infektion im Geflügelbestand des Patienten und verdeutlicht das zoonotische Risiko bei engem Tierkontakt. Bislang gibt es keine Hinweise auf eine anhaltende Übertragung von Mensch zu Mensch. Die sechs humanen Fälle in Kambodscha im Jahr 2026 zeigen jedoch, dass sporadische Infektionen bei exponierten Personen weiterhin auftreten. Für Reisende ist insbesondere der Kontakt zu Geflügel in ländlichen Regionen relevant. Für Deutschland besteht kein unmittelbares Risiko einer lokalen Übertragung.
Empfehlungen
Reisende: Vor Reiseantritt eine reisemedizinische Beratung in Anspruch nehmen. Kontakt zu kranken oder verendeten Vögeln und Geflügel vermeiden, Geflügelmärkte möglichst meiden und nur gut durchgegartes Geflügel sowie entsprechend erhitzte Eier verzehren. Bei Fieber oder Atemwegssymptomen nach Tierkontakt frühzeitig medizinische Hilfe suchen.
Unternehmen: Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Beschäftigte mit beruflichem Geflügelkontakt über das Infektionsrisiko und geeignete Schutzmaßnahmen informieren. Bei Tätigkeiten in betroffenen Regionen sollte auf konsequente persönliche Schutzausrüstung und eine sofortige medizinische Abklärung bei Symptomen geachtet werden.
Quelle
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