In Neuseeland wurde erstmals das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAI) A(H5N1), Klade 2.3.4.4b, nachgewiesen. Betroffen ist eine Subantarktikskua (Raubmöwenart), die am 10.07.2026 geschwächt in Wellington gefunden wurde. Der Erreger wurde mittels RT-PCR und Ganzgenomsequenzierung bestätigt. Es handelt sich bislang um einen Einzelfall; weitere Infektionen bei Wildvögeln oder Geflügel wurden nicht festgestellt. Das Virus wird vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln oder kontaminierten Materialien übertragen. Beim Menschen sind Infektionen selten und entstehen meist nach engem Kontakt zu infizierten Vögeln. Typische Symptome bei Vögeln sind Schwäche, neurologische Störungen und plötzliche Todesfälle. Eine spezifische Therapie oder allgemein verfügbare Impfung existiert nicht; beim Menschen kann eine frühzeitige antivirale Behandlung (z. B. Oseltamivir) den Krankheitsverlauf günstig beeinflussen.
Bewertung der Situation
Für die Bevölkerung und Reisende besteht derzeit ein geringes Risiko. Für die einzigartige neuseeländische Vogelwelt stellt der Erreger jedoch eine erhebliche Bedrohung dar. Behörden haben Überwachungsmaßnahmen verstärkt und mit der vorsorglichen Impfung besonders gefährdeter Vogelarten begonnen. Für Deutschland besteht aktuell keine unmittelbare Gefährdung, die Entwicklung sollte jedoch aufmerksam verfolgt werden.
Empfehlungen
Reisende sollten generell den Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln vermeiden und Hygienemaßnahmen beachten. Eine reisemedizinische Beratung wird empfohlen.
Unternehmen mit Mitarbeitenden in Naturschutz-, Veterinär- oder Geflügelbetrieben sollten ihre Beschäftigten über Schutzmaßnahmen informieren und den Kontakt mit Wildvögeln auf das notwendige Maß beschränken. Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen.
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