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Afghanistan verzeichnet weiterhin eine hohe Zahl von Erkrankungen durch das Krim-Kongo-Hämorrhagische Fieber (CCHF). Nach Angaben des WHO-Lageberichts wurden im September 2026 insgesamt 220 Verdachtsfälle und fünf Todesfälle registriert. Dies entspricht einem Anstieg der Fallzahlen um 15,2 % gegenüber August 2026 (191 Fälle, elf Todesfälle).

Seit Jahresbeginn wurden bis Ende September landesweit 1.669 Verdachtsfälle und 71 Todesfälle gemeldet. Die kumulative Fallsterblichkeit beträgt damit 4,3 %. Besonders hohe Fallzahlen werden aus den Provinzen Kabul und Balkh berichtet. Bereits 2026 wurde damit die Gesamtzahl der Verdachtsfälle des gesamten Jahres 2025 (1.505 Fälle) überschritten.

Das Krim-Kongo-Hämorrhagische Fieber wird durch das Krim-Kongo-Hämorrhagische-Fieber-Virus (CCHFV), ein RNA-Virus aus der Familie der Nairoviridae, verursacht. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch den Stich infizierter Zecken der Gattung Hyalomma. Eine Infektion ist außerdem durch direkten Kontakt mit Blut oder Gewebe infizierter Nutztiere sowie durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten infizierter Menschen möglich. Besonders gefährdet sind daher Beschäftigte in der Landwirtschaft, Viehhaltung, Schlachtung und medizinischen Versorgung.

Die Inkubationszeit beträgt meist zwei bis neun Tage. Die Erkrankung beginnt häufig abrupt mit hohem Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Erbrechen. In schweren Fällen entwickeln sich Blutgerinnungsstörungen, innere und äußere Blutungen, Leberversagen und Kreislaufschock. Die Letalität liegt international bei etwa 10–40 %.

Eine spezifisch wirksame antivirale Therapie ist nicht etabliert. Die Behandlung erfolgt symptomatisch und intensivmedizinisch, insbesondere durch Stabilisierung des Kreislaufs, Behandlung von Blutgerinnungsstörungen und Organunterstützung. Ribavirin wurde therapeutisch eingesetzt, seine Wirksamkeit ist jedoch nicht ausreichend gesichert.

Bewertung der Situation

Einheimische Bevölkerung: Die Erkrankung stellt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Besonders betroffen sind Menschen mit engem Kontakt zu Nutztieren und Zecken. Eingeschränkte medizinische Versorgung und Defizite in der Surveillance können dazu führen, dass Erkrankungen und Todesfälle nicht vollständig erfasst werden.

Reisende: Das Infektionsrisiko für gewöhnliche Touristen ist vergleichsweise gering, bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten, Kontakt zu Nutztieren oder Tätigkeiten in Schlachtbetrieben jedoch erhöht. Auch medizinisches Personal und humanitäre Helfer sind besonders gefährdet.

Deutschland: Importierte Einzelfälle sind grundsätzlich möglich. Eine Weiterübertragung durch engen Kontakt mit infektiösem Blut oder Körperflüssigkeiten ist auch in Deutschland denkbar. Ein relevantes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nicht.

Unternehmen: Besonders betroffen sind Unternehmen mit Mitarbeitern in Landwirtschaft, Viehhaltung, Schlachtbetrieben, Bauprojekten in ländlichen Regionen und humanitären Einsätzen. Bei Erkrankungen besteht das Risiko schwerer Krankheitsverläufe und aufwendiger medizinischer Evakuierungen.

Empfehlungen

Für Reisende

  • Reisemedizinische Beratung in Anspruch nehmen.
  • Konsequenter Zeckenschutz
  • Körper und Kleidung regelmäßig auf Zecken kontrollieren.
  • Kontakt zu Schlachttieren, Tierblut und tierischen Geweben vermeiden.
  • Bei Fieber nach möglicher Zecken- oder Tierblutexposition unverzüglich ärztliche Hilfe suchen und auf die Exposition hinweisen.

Für Unternehmen

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge vor Entsendung sicherstellen.
  • Vor Entsendungen eine standortbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Beschäftigte über Übertragungswege und Schutzmaßnahmen unterweisen.
  • Zeckenschutz, geeignete Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung bereitstellen.
  • Bei Tätigkeiten mit Tierkontakt konsequente Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellen.
  • Medizinische Versorgung, Infektionsschutzmaßnahmen und Evakuierungsoptionen vorab organisieren.
  • Bei Verdachtsfällen sofortige Isolation und Behandlung unter geeigneten Infektionsschutzbedingungen veranlassen.

Quelle der Meldung

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Dr. med Til Berger

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