In Nordzypern wurden Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) vom Serotyp SAT1 bei Nutztieren festgestellt. Fälle traten im Dezember 2025 in den Regionen Lapithos (Distrikt Kyrenia) und Ayios Sergios (Distrikt Famagusta) auf. Zur Eindämmung wurden rund 13.000 Rinder, Schafe und Ziegen geimpft. Zusätzlich stellte die Europäische Kommission 500.000 Impfdosen zur Verfügung. In den von der Republik Zypern kontrollierten Gebieten wurden bislang keine Fälle nachgewiesen; der MKS-freie Status besteht weiterhin.

Erreger: Maul- und Klauenseuchevirus (Serotyp SAT1), ein hochkontagiöses Virus bei Paarhufern.

Übertragung: Direkter Kontakt zwischen infizierten Tieren, kontaminierte Materialien, Transportmittel oder Personen.

Inkubationszeit: Meist 2–14 Tage.

Symptome: Fieber, Bläschenbildung an Maul, Klauen und Euter, Lahmheit, Leistungsabfall.

Komplikationen: Hohe wirtschaftliche Verluste durch Produktionsausfälle und Tierverluste.

Therapie: Keine spezifische Behandlung; Kontrolle erfolgt durch Impfung, Quarantäne und Biosicherheitsmaßnahmen.

Bewertung der Situation

Für die einheimische Bevölkerung bestehen primär wirtschaftliche Risiken durch mögliche Verluste in der Tierhaltung. Für Reisende besteht kein relevantes Gesundheitsrisiko. Für Deutschland entsteht derzeit kein direktes Gesundheitsrisiko, jedoch potenzielle wirtschaftliche Auswirkungen auf Tierhandel und Landwirtschaft. Unternehmen mit landwirtschaftlichen Aktivitäten oder Tiertransporten in der Region könnten betroffen sein.

Die Seuchenschutzbehörden sind in hohem Masse alarmiert. Es handelt sich um den ersten MKS-Ausbruch in der Region seit 2007. Es werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen getroffen, die auch Reisende betreffen können. Dies sind vor allem Hygiene-/Desinfektionsmassnahmen an Grenzübergängen/Flughäfen sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.

Empfehlungen

Reisende: Kontakt zu Nutztieren und landwirtschaftlichen Betrieben vermeiden, Hygienemaßnahmen einhalten. Ein- und Ausfuhrregeln für tierische Produkte beachten! Insbesondere kann die Erkrankung auch durch Rohmilchprodukte (Käse!) und Fleisch verbreitet werden. Die Einfuhr entsprechender Produkte durch Reisende kann u.U. straf- und zollrechtliche Konsequenzen haben!
Unternehmen mit Entsendungen: Biosicherheitsmaßnahmen verstärken, Tiertransporte kontrollieren und Mitarbeitende über Hygieneregeln informieren. Informationen zu den Hygienemaßnahmen sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen an Grenzübertrittsstellen.

Quelle der Meldung

European Commission / Cyprus Inform / Friedrich Löffler Institut