Am 11. Juni 2026 bestätigte das Gesundheitsministerium des indischen Bundesstaates Kerala einen Fall einer Infektion mit dem Nipah-Virus im Distrikt Kozhikode. Betroffen ist ein erwachsener Mann, der bereits am 30. Mai erste Krankheitssymptome entwickelte und aufgrund einer schweren Gehirnentzündung am 10. Juni intensivmedizinisch behandelt werden musste. Die Diagnose wurde mittels PCR und anschließend durch das National Institute of Virology bestätigt. Im Rahmen der Kontaktverfolgung wurden 104 Kontaktpersonen, darunter 45 Beschäftigte des Gesundheitswesens, identifiziert. Bis zum 18. Juni wurden keine weiteren Erkrankungsfälle festgestellt. Die Infektionsquelle ist bislang ungeklärt; als wahrscheinlich gilt jedoch der Kontakt mit Flughunden (Pteropus spp.) beim Reinigen eines von Fledermäusen bewohnten Lagergebäudes.
Erreger: Nipah-Virus (NiV), RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviridae (Gattung Henipavirus).
Übertragung: Vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Flughunden oder deren Ausscheidungen (z. B. Speichel, Urin oder kontaminierte Früchte). Auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch über Körperflüssigkeiten und engen Kontakt ist möglich, insbesondere im Gesundheitswesen.
Inkubationszeit: Meist 4–14 Tage, in Einzelfällen bis zu 45 Tage.
Symptome: Fieber, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und Erbrechen, gefolgt von neurologischen Symptomen wie Verwirrtheit, Krampfanfällen und Enzephalitis. Schwere Verläufe können rasch zum Koma führen.
Komplikationen: Schwere Gehirnentzündung (Enzephalitis), Atemversagen, Multiorganversagen sowie hohe Sterblichkeit (je nach Ausbruch 40–75 %).
Therapie: Keine zugelassene spezifische antivirale Therapie. Die Behandlung erfolgt intensivmedizinisch und symptomorientiert. Experimentell wurden monoklonale Antikörper eingesetzt; der aktuelle Patient erhielt entsprechend den indischen Leitlinien zwei Dosen einer solchen Therapie.
Bewertung der Situation
Der aktuelle Fall bestätigt das wiederkehrende Auftreten von Nipah-Virus-Infektionen im Bundesstaat Kerala, insbesondere im Distrikt Kozhikode. Positiv ist, dass trotz der Identifizierung von 104 Kontaktpersonen bislang keine Sekundärübertragungen nachgewiesen wurden, was für eine wirksame Kontaktverfolgung und Infektionskontrolle spricht. Die weiterhin unbekannte Infektionsquelle erschwert jedoch gezielte Präventionsmaßnahmen. Da Flughunde in Kerala dauerhaft als natürliches Reservoir vorkommen und weder ein zugelassener Impfstoff noch eine etablierte spezifische Therapie verfügbar sind, bleibt das Risiko weiterer sporadischer zoonotischer Übertragungen bestehen. Die WHO bewertet das Risiko auf regionaler Ebene als moderat, international jedoch als niedrig.
Empfehlungen
Reisende: Reisemedizinische Beratung einholen. Der Kontakt zu Flughunden sowie zu kranken oder verendeten Tieren sollte konsequent vermieden werden. Auf den Verzehr von Früchten mit möglichen Fraßspuren von Fledermäusen sowie von rohem Dattelpalmsaft sollte verzichtet werden. Bei Fieber oder neurologischen Symptomen während oder nach der Reise ist umgehend eine medizinische Abklärung unter Hinweis auf den Aufenthalt in Kerala erforderlich.
Unternehmen mit Entsendungen nach Kerala: Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu Fledermäusen oder deren Ausscheidungen sind zu vermeiden oder nur mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung durchzuführen. Bei dienstlichen Aufenthalten im Gesundheitswesen sind die lokalen Hygienerichtlinien konsequent einzuhalten. Erkrankte Mitarbeitende mit Fieber oder neurologischen Symptomen sollten sofort medizinisch abgeklärt und bis zur Diagnosesicherung von weiteren Kontakten ausgeschlossen werden.
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