Skip to main content

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde am 15. Juni 2026 der dritte humane Fall einer hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Influenza A(H5)) in Bangladesch im Jahr 2026 bestätigt. Betroffen ist ein Kind aus der Division Sylhet, das seit dem 17. Mai 2026 unter Atemwegssymptomen litt und ambulant behandelt wurde. Die Laborbestätigung mittels RT-PCR erfolgte erst am 11. Juni 2026. Das Kind erholte sich vollständig. Eine direkte Exposition gegenüber Geflügel wurde nicht berichtet, jedoch wurden Geflügeltodesfälle in der Umgebung festgestellt. Alle engen Kontaktpersonen blieben symptomfrei und sämtliche Kontakt- sowie Umweltproben waren negativ. Hinweise auf eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung liegen nicht vor.

Erreger: Hochpathogenes aviäres Influenzavirus A(H5) (Vogelgrippevirus).

Übertragung: Vor allem durch direkten oder indirekten Kontakt mit infiziertem Geflügel oder kontaminierten Umgebungen; eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde nicht nachgewiesen.

Inkubationszeit: Meist 2–8 Tage, in Einzelfällen bis zu 17 Tage.

Symptome: Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atemnot und grippeähnliche Beschwerden; schwere Lungenentzündungen können auftreten.

Komplikationen: Schwere Pneumonie, akutes Atemnotsyndrom (ARDS), Multiorganversagen und Tod.

Therapie: Frühzeitige antivirale Behandlung (z. B. Oseltamivir) sowie unterstützende intensivmedizinische Versorgung bei schweren Verläufen.

Bewertung der Situation

Mit drei bestätigten humanen HPAI(H5)-Fällen im Jahr 2026 verzeichnet Bangladesch eine Zunahme gegenüber den bisher seltenen Einzelfällen. Die Fälle stehen weiterhin im Zusammenhang mit der Viruszirkulation bei Geflügel. Nach Einschätzung der WHO besteht derzeit kein Hinweis auf eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung, sodass das Risiko für die Allgemeinbevölkerung weiterhin als gering eingestuft wird. Für Reisende ist das Risiko ebenfalls niedrig, sofern Kontakte zu Geflügel und Geflügelmärkten vermieden werden.

Empfehlungen

Reisende: Eine reisemedizinische Beratung wird empfohlen. Kontakt zu lebendem oder verendetem Geflügel sowie zu Geflügelmärkten vermeiden. Nur gut durchgegartes Geflügel und Eier verzehren. Regelmäßige Händehygiene einhalten. Bei Fieber oder Atemwegssymptomen nach einer Reise ärztliche Hilfe suchen und auf den Aufenthalt hinweisen.

Unternehmen mit Mitarbeitenden in Bangladesch: Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Mitarbeitende über das geringe, aber vorhandene zoonotische Risiko informieren. Dienstreisende sollten Geflügelkontakte vermeiden und über geeignete Hygienemaßnahmen aufgeklärt werden. Beschäftigte mit beruflichem Tierkontakt benötigen besondere Schutzmaßnahmen entsprechend den geltenden Empfehlungen.

Quelle der Meldung

World Health Organization (WHO) | Information zu Vogelgrippe

Ähnliche Meldungen

Dr. med Til Berger

Facharzt für Allgemeinmedizin
Betriebsmedizin
Flugmedizin
Diplom Tropenmedizin (BNI)

Bahnhofstraße 17
86551 Aichach

Sprechzeiten

  • Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • Dienstag 11:30 Uhr – 15:30 Uhr und 16:30 Uhr – 19:30 Uhr
  • Mittwoch 08:30 Uhr – 11:30 Uhr

Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen

  • Reisemedizinische Beratung & Impfungen
  • Travel Risk Management/ Consulting
  • Gelbfieberimpfstelle
  • Malariaprophylaxe und -beratung
  • Beratung zu tropischen Infektionskrankheiten
  • Dengue Fieber / Dengue Impfung
  • Erstellung einer individuellen Reiseapotheke
  • Gesundheitsberatung für besondere Reisende
  • Tropentauglichkeit & Rückkehruntersuchung
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung (nach DGUV / GTÜM-Standard)
  • Höhenmedizinische Untersuchungen und Beratung
  • Tauglichkeit für Motorbootführerschein
  • Bescheinigungen & internationale Impfausweise
  • Beratung zur Gesundheitsinfrastruktur

Betriebsärztliche Betreuung

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Travel Risk Management (TRM)/ Consulting
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Präventionsprogramme für Führungskräfte
  • Gesundheitsschutz bei Auslandentsendung
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Regelmäßige Arbeitsschutz-Begehungen
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung
  • Allgemeine Betriebsärztliche Sprechstunde
  • Beratung bei Schwangerschaft gem. Mutterschutzgesetz
  • Beratung und Sprechstunde im Rahmen der Wiedereingliederung
  • Alle Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach Anlässen
  • Eignungsuntersuchungen, z.B. Tauglichkeit bei Absturzgefährdung
  • Schwerer Atemschutz (Feuerwehr, ehemals G26.3)
  • Führerscheinuntersuchungen für LKW nach FeV
  • Vorsorge für „Weltwärts“ Entsandte
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psych)
  • Bildschirmarbeitsplatzvorsorge
  • Vorsorge bei Infektionsgefährdung gem. BioStoff Verordnung