In der Stadt Providence im US-Bundesstaat Rhode Island wurde am 13.06.2026 auf einem Geflügelmarkt erstmals im Jahr 2026 hochpathogene aviäre Influenza A(H5N1) bei Hausgeflügel nachgewiesen. Der Nachweis erfolgte im Rahmen routinemäßiger Überwachungsuntersuchungen des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA).
Betroffen war der Geflügelmarkt Antonelli Poultry. Nach Bestätigung des Befundes wurden rund 445 Hühner und Enten vorsorglich getötet. Die Tiere zeigten zum Zeitpunkt der Untersuchung keine klinischen Krankheitszeichen. Nach Angaben der Behörden stammten die betroffenen Tiere von außerstaatlichen Lieferanten und nicht aus Rhode Island selbst.
Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und wird derzeit gereinigt und desinfiziert. Mitarbeitende mit möglicher Exposition werden für zehn Tage gesundheitlich überwacht. Bislang wurden keine humanen Infektionen festgestellt.
Erreger: Hochpathogenes aviäres Influenza-A-Virus H5N1.
Übertragung: Hauptsächlich durch direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel, kontaminierten Materialien oder Ausscheidungen. Menschliche Infektionen sind selten und treten überwiegend nach engem Kontakt mit infizierten Tieren auf.
Inkubationszeit: Meist 2–8 Tage, vereinzelt bis zu 17 Tage.
Symptome: Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atemwegsbeschwerden sowie in schweren Fällen Pneumonie, akutes Lungenversagen und Multiorganversagen.
Therapie: Frühzeitige antivirale Behandlung mit Neuraminidasehemmern (z. B. Oseltamivir) sowie unterstützende symptomatische Therapie.
Bewertung der Situation
Der Nachweis erfolgte frühzeitig im Rahmen der routinemäßigen Überwachung und ermöglichte eine rasche Umsetzung von Kontrollmaßnahmen. Die sofortige Schließung des Marktes, die Keulung der Tiere sowie die Überwachung exponierter Personen reduzieren das Risiko einer weiteren Ausbreitung erheblich.
Besondere Bedeutung kommt der Herkunft der Tiere aus überregionalen Lieferketten zu. Der Fall verdeutlicht, dass Geflügelmärkte weiterhin eine wichtige Schnittstelle für die Einschleppung und Verbreitung von H5N1 darstellen. Die laufenden Rückverfolgungsuntersuchungen sollen klären, ob weitere Betriebe betroffen sein könnten.
Für die Allgemeinbevölkerung wird das Risiko derzeit als niedrig eingestuft. Auch für Verbraucher besteht nach dem Verzehr vollständig durchgegarten Geflügels praktisch kein Infektionsrisiko.
Empfehlungen
Reisende: Reisemedizinische Beratung einholen. Bei Reisen in betroffene Regionen sollten Kontakte zu lebendem Geflügel, Geflügelmärkten sowie kranken oder verendeten Vögeln vermieden werden. Geflügelprodukte sollten ausschließlich vollständig durchgegart verzehrt werden.
Unternehmen mit Entsendungen in die USA: Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Mitarbeitende mit beruflichem Kontakt zu Geflügel oder Tierhaltungsbetrieben sollten über Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen informiert werden. Nach möglicher Exposition und Auftreten grippeähnlicher Symptome sollte zeitnah eine medizinische Abklärung erfolgen.
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